10 | 03 | 2017 | Schweiz | 0 | 5321 |
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Aargauer Fischer bleiben auf den Barrikaden
Die Fischer verlangen eine vollständige Entsorgung der ausgebaggerten Sedimente, während der Regierungsrat den Aushub grösstenteils dem Rhein zuführen will.
Der Klingnauer Stausee ist ein Vogelschutzgebiet von gesamtschweizerischer Bedeutung, das durch die andauernde Verlandung gefährdet wird. Seit mehr als zehn Jahren arbeitet der Kanton an einem Ausbaggerungsprojekt, das mehrmals reduziert wurde. Aus den geplanten 40?000 m3 Aushub wurden 28?000 und nun 23 500 m3. Dies weil der Aargauische Fischereiverband (AFV) wiederholt Einsprache erhob («Petri-Heil» berichtete). Allerdings nicht weil er grundsätzlich gegen die Reaktivierung des Stausees ist, sondern weil die ausgebaggerten Sedimente mittels Rohren und Lastwagen in den Rhein verfrachtet werden sollen.
Die Fakten
Der Regierungsrat hat das redimensionierte Projekt zur Reaktivierung des Klingnauer Stausees – unter Abweisung einer Einwendung der Fischereiverbände – bewilligt. Mit der Verringerung der Kubaturen und der damit verbundenen Entsorgung von 4500 m3 stark belastetem Material, hat der Kanton ein Eingeständnis gemacht, dass die Einleitung des ausgebaggerten Materials in den Rhein rechtswidrig ist.
PCB gehört international zum «dreckigen Dutzend» der Gifte. Sie sind in der Anwendung bereits seit 2003 verboten. Selbst geringe Mengen verursachen Krebs bei Mensch und Tier (Halbwertzeit 100 Jahre).
AFV und SFV haben am 19. Januar gegen den Regierungsratsbeschluss Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eingereicht. Die Fischereiverbände messen dem Verfahren gesamtschweizerisch präjudizielle Bedeutung zu, weil hier erstmals grosse Kubaturen schadstoffbelastetes Material in ein Gewässer eingeleitet werden sollen. «Sollte der Entscheid des Verwaltungsgerichts wider Erwarten negativ ausfallen, müssten wir wohl vor Bundesgericht», lässt sich AFV-Vizepäsident Hans Brauchli vernehmen. Bald ist nämlich der nächste Stau an der Reihe, sei dies an der Reuss, Limmat, Aare oder am Rhein. Wollen wir Fischerinnen und Fischer dieses Risiko eingehen?
Das Projekt des Regierungsrats verursacht...
... starke Beeinträchtigungen für rheophile Arten durch Sedimentablagerungen, Vernichtung Lebensraum, Vernichtung Nahrungsgrundlage (Makrozobentos), Beeinträchtigung der Kiemenfunkton.
Das Projekt des Regierungsrats verstösst
- gegen das Altlasten- und Abfallrecht.
- gegen das Übereinkommen zum Schutz des Rheins mit Sedimentmanagementplan und IKSR Empfehlung.
- gegen das internationale Stockholmer Abkommen.
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