Klingnauer Stausee [– Wegweisender Sieg der Aargauer Fischer]
27 | 10 | 2020 SchweizText: Hansjörg Dietiker 06391
27 | 10 | 2020 Schweiz
Text: Hansjörg Dietiker 0 6391

Klingnauer Stausee – Wegweisender Sieg der Aargauer Fischer

Seit vier Jahren kämpft der Aargauische Fischereiverband (AFV) gegen die Kantonsregierung und erhielt nun schliesslich vollumfänglich recht. Das verseuchte Ausbaggerungsmaterial aus dem Klingnauer Stausee darf nicht mittels Rohrleitung im Rhein deponiert werden.


Mit der ökologischen Wiederaufwertung des Seitenarms des Klingnauer Stausees war geplant, einen Grossteil des ausgebaggerten und schadstoffbelasteten Sedimentmaterials (insgesamt 16?000 m3) durch eine 2,85 km lange Rohrleitung bei der Einmündung der Aare in den Rhein wieder einzuleiten.  Der Fischereiverband steht der Ausbaggerung grundsätzlich positiv gegenüber; die geplante Wiedereinleitung der mit Schwermetall und Chemikalien belasteten Sedimente in den Rhein wurde jedoch als unrechtmässig beurteilt. Aus diesem Grund hat der AFV das Projekt bekämpft. Eine dagegen eingereichte Einwendung wurde vom Regierungsrat im Dezember 2016 abgewiesen. Die gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eingereichte Beschwerde wurde nun mit Urteil vom 24. August 2020 vollumfänglich gutgeheissen!

«Wir sind sehr froh über den positiven Entscheid des Verwaltungsgerichts», erklärt AFV-Präsident Kurt Braun. «Dieses Urteil ist für die Zukunft der Fischerei und des Gewässerschutzes von grosser Bedeutung. Es stellt ein Präjudiz dar bei der Entsorgung von belasteten Sedimenten aus verlandeten Stauhaltungen oder Ablagerungen aus Flüssen und Seen. Eine saloppe Entsorgung wie der Kanton geplant hat, nämlich die Wiedereinleitung der Schadstoffe in Fliessstrecken, hätte katastrophale Auswirkungen auf die aquatische Fauna und Flora.»
 

Kein Weiterzug ans Bundesgericht

Der AFV ist erfreut, dass die Problematik der hochgiftigen PCB- und PAK-Verbindungen durch das Verwaltungsgericht sehr strikt beurteilt wurde. Die stark kontaminierten Schadstoffe können bei einer Triage nicht vollständig vom schwach belasteten Material getrennt werden. Weshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit PCB und PAK in den Rhein geleitet worden wäre. PCB und PAK sind seit 2001 gemäss internationalem Stockholmer Abkommen für Verwendungen in der Industrie oder deren Freisetzung verboten. Die polychlorierten Biphenile (PCB) sind hochtoxisch und in der Natur schwer abbaubar (Halbwertszeit ca. 100 Jahre). Sie sind bekanntlich für Mensch und Tier äusserst gefährlich und krebsfördernd und gehören zu dem «dreckigen Dutzend» hochgiftiger chemischer Verbindungen. Gewässeruntersuchungen haben ergeben, dass Barben und Aale übermässige PCB-Werte ausweisen. In der Broschüre Umwelt Aargau Nr. 49 vom August 2010 des Departements Bau, Verkehr und Umwelt wird empfohlen, infolge übermässiger PCB-Belastung auf den Verzehr von Barbe und Aal zu verzichten.

Innerhalb der Rechtsmittelfrist haben sowohl der Kanton als Bauherr wie die beigeladene Aarekraftwerk Klingnau AG darauf verzichtet, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. 

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