Laichplatz der Nasen nicht betreten
05 | 05 | 2014 Schweiz 011341
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Laichplatz der Nasen nicht betreten

Die Nase gehörte früher zu den häufigsten Fischarten in den Schweizer Flüssen. Heute ist sie vom Aussterben bedroht. Zum Schutz des sensiblen Laichvorgangs gilt neu ein generelles Betretungsverbot der Laichgründe in den Monaten April und Mai.
 
Um den Fortpflanzungsvorgang der Nase möglichst optimal zu schützen, hat der Kanton Aargau Ende 2013 ein Betretungsverbot der Laichgründe für die Monate April und Mai erlassen. Dieses ist in der Aargauischen Fischereiverordnung vom Dezember 2013 festgelegt und gilt analog auch für die Laichgründe der Äsche und Forelle in den Monaten Dezember bis April. Das Verbot betrifft nicht nur Angelfischer sondern die ganze Bevölkerung und schliesst für den genannten Zeitraum sämtliche Gewässernutzungen und technischen Eingriffe in die betroffenen Gewässerabschnitte aus. 


Laichgrund von nationaler Bedeutung beim Suhrespitz

Ein Nasenlaichplatz von nationaler Bedeutung befindet sich im Mündungsbereich der Suhre in die Aare. Der Suhrespitz ist eines der wenigen noch intakten und regelmässig aufgesuchten Laichgebiete und wurde 2012 ökologisch aufgewertet. Einige Jahre zuvor wurde die Suhre bereits aufgeweitet und ihre Anbindung an weiter oben liegende Gewässerabschnitte mit stufenlosen Blockrampen wieder hergestellt, damit sie für die Fische problemlos passierbar ist. 

Dateien:
 Nase_Tafel_594x841

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