27 | 09 | 2024 | Schweiz | Praxis | 3 | 2231 |
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Widerhaken – wo erlaubt?
Mauro und Daniela Misteli, Inhaber der Seite flyfishers.ch, sind Experten im Fliegenfischen. Für diesen Beitrag haben sie sich genauer mit dem Thema «Widerhaken» befasst. Denn die landläufige Meinung, dass dieser in der Schweiz generell verboten ist, stimmt bei weitem nicht, wie ein Einblick in die kantonalen Bestimmungen zeigt.
Des Öfteren werde ich mit der Frage konfrontiert, weshalb ich Fliegen auf Haken mit Widerhaken binde oder wieso im Laden überhaupt Köder mit solchen Haken verkauft werden. Schliesslich sei der Widerhaken in der Schweiz ja generell verboten. Doch so einfach ist es nicht, denn in vielen Gewässern in der Schweiz ist der Widerhaken nach wie vor erlaubt.
Das sagt das Gesetz
Die gesetzliche Grundlage sieht wie folgt aus: Die Tierschutzverordnung (TschV) vom 23. April 2008 verbietet die Verwendung von Angeln mit Widerhaken im Artikel 23 Absatz c. Aber:
In der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) vom 24. November 1993 wird jedoch mit dem Artikel 5b Absatz 4 den Kantonen die Möglichkeit geboten, für Seen und Stauhaltungen das Angeln mit Widerhaken zu erlauben. Bei interkantonalen Seen soll eine übereinstimmende Regelung angestrebt werden. Diese Ausnahmen dürfen für Berufs- sowie Freizeitfischer gelten. Bedingung ist hingegen, dass der Fischer über einen SaNa-Ausweis verfügt.
Ausnahmeregelungen in den Kantonen
Die Mehrheit der Kantone hat entsprechende Ausnahmeregelungen ausgesprochen. So sind in vielen Seen und stehenden Gewässern Widerhaken erlaubt. In einigen Fällen macht ein Widerhakenverbot auch wenig Sinn. So etwa beim Felchenfischen oder beim Fischen in Bergseen auf besetzte Massfische,
wo eine Entnahmepflicht besteht und nicht mit Untermassigen gerechnet werden muss.
Wir haben eine Übersicht aus den kantonalen Gesetzgebungen zusammengestellt, wobei die Ausführungen sehr unterschiedlich ausfallen. So kennt beispielsweise der Kanton Zürich Ausnahmen nur beim Einzelhaken; im Tessin ist teilweise der Köder ausschlaggebend, ob er mit oder ohne Widerhaken gefischt werden darf. Der Kanton Graubünden ist der einzige, welcher sogar ein Verbot über das blosse Mitführen von Widerhaken erlassen hat.
Die Übersicht hier ist nicht abschliessend, denn wir weisen darauf hin, dass dies Auszüge aus den kantonalen Gesetzgebungen sind. In der Schweiz sind unsere Gewässer aber auf verschiedene Arten bewirtschaftet, so können Pächter oder Privatbesitzer die Regelungen jeweils weiter verschärfen.
Die verbreitete Meinung, dass der Widerhaken in der Schweiz komplett verboten ist, trifft also nicht zu. Die Übersicht zeigt, das in erstaunlich vielen der Schweizer Seen Widerhaken weiterhin eingesetzt werden dürfen. Während sie im Fliessgewässer gänzlich verboten sind, ist die Verwendung im Stillgewässer von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Widerhaken ist ein weiteres Beispiel unseres föderalistischen Systems und zeigt, wie unterschiedlich ein eigentlich einfaches Thema schweizweit behandelt wird.
Aargau
- Die Verwendung von Angeln mit Widerhaken ist für die Hegenen- und Schleppangelfischerei zugelassen
Appenzell Ausserrhoden
- Keine Angaben, jedoch nur Fliessgewässer
Appenzell Innerrhoden
- Das Fischen mit Widerhaken ist verboten
Basel-Landschaft
- Die Verwendung von Widerhaken ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die schwere Setzangelfischerei.
Basel-Stadt
- Die Verwendung von Widerhaken jeglicher Art ist verboten
Bern
- In stehenden Gewässern und Stauhaltungen gem. (VBGF) erlaubt
Freiburg
- In Seen sowie im Broyekanal erlaubt
Genf
- Im Genfersee dürfen Angeln mit Widerhaken verwendet werden
Glarus
- Bei der Hegenen- und Schleppangelfischerei im Klöntaler See sind Widerhaken erlaubt
Graubünden
- An Gewässern sind das Mitführen von Angeln mit Widerhaken oder deren Verwendung zur Ausübung der Fischerei verboten
Jura
- Verboten
Luzern
- In stehenden Gewässern erlaubt
Neuenburg
- Im Neuenburger- und Bielersee sind Widerhaken erlaubt (Konkordatsgewässer)
Nidwalden
- Im Vierwaldstättersee ist das Fischen mit Widerhaken erlaubt
Obwalden
- Für die Fischerei am Sarnersee, Wichelsee, Alpnachersee, Seewensee, Lungerersee und Melchsee-Frutt sind Widerhaken erlaubt
Schaffhausen
- verboten
Schwyz
- In den stehenden Gewässern an Einerhaken (ohne Wägitalersee) ist der Widerhaken erlaubt
Solothurn
- Am Inkwiler- und Burgäschisee wäre der Widerhaken erlaubt – die jeweiligen Pächter verbieten jedoch den Einsatz
St. Gallen
- Am Bodensee ist der Widerhaken erlaubt
- Am Walensee darf der Widerhaken für die Hegene und in der Schleppangelfischerei am Einerhaken verwendet werden
- Zürichsee: Einfachhaken mit Widerhaken erlaubt
Tessin
- Widerhaken und Drilling sind in allen Fliessgewässern verboten, einzige Ausnahme ist der Grenzfluss Fiume Tresa
- Widerhaken und Drilling sind im Luganersee und im Lago Maggiore erlaubt
- In allen Stau- und Bergseen dürfen Kunstköder (Wobbler, Fliegen, Blinker usw.) und Köderfische mit Widerhaken und Drilling gefischt werden. Alle anderen Naturköder (Würmer, Maden usw.) dürfen nur ohne Widerhaken und ohne Drilling gefischt werden.
Thurgau
-
Die Verwendung von Angelhaken mit Widerhaken ist verboten
-
Für den Bodensee-Obersee bleiben abweichende Bestimmungen vorbehalten
Uri
- Am Urnersee sind Widerhaken für SaNa-Inhaber gestattet, aber nicht an einem Jucker (Pilker). Wer zum Trüschenfischen Widerhaken einsetzen will, kann ein Hegenensystem benutzen.
Waadt
- Am Lac de Bret, Lac de l’Hongrin; in den Lacs Nervaux, Lacs de Chavonnes, Lacs de Bretaye; Lac Lioson, Lac Noir et Lac Retaud sowie in den für die Fischerei geöffneten Teichen darf der Widerhaken genutzt werden
Wallis
- In den Teichen der Rhoneebene dürfen Haken mit Widerhaken verwendet werden
Zug
- Die Verwendung von Angelhaken mit Widerhaken ist in den Seen erlaubt
Zürich
-
Am Greifensee und Pfäffikersee sowie an den Pacht- und Privatgewässern Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee sowie an den Kleingewässern der Gemeinde Ossingen ist die Verwendung von Widerhaken am Einzelhaken zulässig. Mehrfachhaken (Zwillinge und Drillinge) immer ohne Widerhaken.
-
Zürichsee: Einfachhaken mit Widerhaken erlaubt
3 Kommentare
Loup | 03 | 10 | 2024 |
Der Murtensee hat nichts mit dem Kanton Neuenburg zu tun. Murtensee ist ein Konkordatsgewässer von FR und VD.
Antworten an: Loup
André | 04 | 10 | 2024 |
Danke für Deinen Hinweis Loup. Wir haben es sogleich korrigiert.
Mark Schlecht
Coole Sache, danke für den einfachen Überblick????