Die Kapitalen Fänge der Petri-Heil-Leser

Jeder in der Rubrik «Kapitale Fänge» veröffentlichte Fangbericht wird mit einem Fangdiplom und einer Sachprämie belohnt. Die Fänger der grössten Fische pro Art (eingereicht mit Massband-Foto) gewinnen Anfang des Folgejahrs einen attraktiven Sachpreis.

Das Reglement

Du hast einen grossen Fisch gefangen und möchtest, dass er im «Petri-Heil» abgedruckt wird? Prüfe nach, ob er die Minimallänge erreicht hat und sende uns bis spätestens zwei Monate nach dem Fang eine Fangmeldung.

Es werden nur Fänge akzeptiert, die mit Sportfischergerät und nach geltenden Vorschriften in einem öffentlichen Schweizer Pacht- oder Patent-Gewässer getätigt wurden. Fänge während der Schonzeit werden nicht veröffentlicht. Aussergewöhnliche Fänge werden auch unabhängig von der Minimallänge veröffentlicht, zum Beispiel ein grosser Hecht an feiner Hegenenausrüstung, Einsteigerfänge, Fänge aus Kleingewässern, aussergewöhnliche Umstände beim Fang usw.

Fänge aus ausländischen Gewässern finden keine Aufnahme in der Rubrik «Kapitale Fänge», die Jahres- oder Allzeitrekordliste. Fänge aus grenznahen Gewässern können in der Rubrik «Kapitale Fänge» erscheinen, aber nicht in den Rekordlisten.


Länge statt Gewicht

Die oben stehenden Regeln wurden an der «Petri-Heil»-Redaktionskonferenz vom 4. September 2023 diskutiert und angepasst. Seit 2013 klassieren wir die Fänge nicht mehr nach dem Gewicht, sondern nach der Länge.
Auch die International Game Fish Association IGFA homologiert die Weltkrekorde gemäss Länge des Fischs.

 

Fangfoto

  • Höchstmögliche Auflösung in der Kamera einstellen
  • Fokus auf den Fisch – er muss scharf und vollständig abgebildet sein
  • Fisch und Fänger müssen abgebildet sein
  • Falls möglich ein zweites Foto mit liegendem Fisch und deutlich erkennbarem Massband mitschicken
  • Ein Massband-Foto ist Voraussetzung um in die Jahres- oder Allzeitrekordliste aufgenommen zu werden

Zugelassene Fischarten und Mindestlänge

Aal 90 cm Namaycush 70 cm
Alet 60 cm Rapfen 60 cm
Äsche 48 cm Regenbogenforelle (Fliessgewässer) 50 cm
Barbe 70 cm Regenbogenforelle (Stillgewässer) 60 cm
Brachsmen 70 cm Rotauge 40 cm
Egli 45 cm Rotfeder 40 cm
Felche 50 cm Schleie 50 cm
Forelle (Fliessgewässer) 50 cm Saibling (Bergseen) 50 cm
Forelle (Stillgewässer) 70 cm Seesaibling (Mittellandseen) 50 cm
Hecht (Fliessgewässer) 100 cm Trüsche 55 cm
Hecht (Stillgewässer) 110 cm Wels 150 cm
Karpfen 80 cm Zander 80 cm